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Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden.

Baumaßnahmen in den Städten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald können aus Landesmitteln gefördert werden. Baumaßnahmen in allen anderen Städten und Gemeinden in M-V können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten.

Sportvereine und Sportverbände richten ihren Antrag über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund bis zum 31.08. des Vorjahres an den Landessportbund M-V, der die Förderentscheidung trifft.

Für die ELER-Förderung bitte geänderte Förderkonditionen ab 2023 beachten! Die Anpassung der Förderrichtlinie des Sozialministeriums M-V soll noch erfolgen.

Bitte beachten Sie die Hinweise des LSB:

Bei positiver Entscheidung ist durch den Verein ein formeller Antrag beim Landesförderinstitut M-V zu stellen.
Die dafür nötigen Formblätter finden Sie auf der Seite des Landesförderinstitutes M-V: www.lfi-mv.de
(Förderfinder anklicken: Verein/Verband/Organisation; Sportstättenbau;Sportstättenförderung)

Hier geht’s zu den Anträgen des LFI.

Kontakt
Andreas Hielscher
Abteilungsleiter Sportstättenbau / Hauptberufliche Tätigkeit
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
Thomas Meyer
Sachbearbeiter Sportstättenbau
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin