Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) steigt derzeit in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Mit dem Ziel, die Infektionsdynamik zu unterbrechen, haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 weitere einschneidende Maßnahmen in vielen Lebensbereichen beschlossen:
Für den Sport bedeutet das:
Die Maßnahmen treten am 2. November 2020 in Kraft und sind bis zum 30. November 2020 befristet. Sobald die Landesverordnung M-V angepasst worden ist, werden wir diese umgehend veröffentlichen.
Sportveranstaltungen dürfen also nur noch bis einschließlich 1. November – und dann voraussichtlich wieder ab 1. Dezember 2020 – durchgeführt werden. Hierbei ist der Erlass der Landesregierung „MV-Corona-Ampel“ vom 28.10.2020 zu beachten:
Download Corona-Ampel-PDF (vom 28.10.2020)
Danach sind in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage („Stufe Rot‘“) die Teilnehmerzahlen auf max. 100 beschränkt. Bis einschließlich Stufe Orange (bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage) entsprechen die Regelungen den seit Wochen geltenden Regelungen für den Sportbetrieb.
LSB M-V e.V.