Die Beantragung der Energiehärtefallhilfe war bis zum 30.06.2023 möglich.
Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport. Ziel der Förderung sind finanzielle Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise. Existenzgefährdende Härten sollen verhindert und der Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise abgesichert werden. Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO gewährt. Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“.