Die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“ sowie die Unterlagen zur Antragstellung werden veröffentlicht, nachdem der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat und die Endabstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport erfolgt ist.
Kurzbeschreibung
Wer wird gefördert?
in Bearbeitung
Was wird gefördert?
in Bearbeitung
Wie wird gefördert?
in Bearbeitung
Wie ist das Antragsverfahren?
in Bearbeitung
Wann erfolgt die Auszahlung?
in Bearbeitung
Ansprechpartnerin
Henrike
Stöckmann
Referentin Breitensport / Sportförderung
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
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