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Energiehärtefallhilfe

Die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“ sowie die Unterlagen zur Antragstellung werden veröffentlicht, nachdem der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat und die Endabstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport erfolgt ist.

Kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

in Bearbeitung

Was wird gefördert?

in Bearbeitung

Wie wird gefördert?

in Bearbeitung

Wie ist das Antragsverfahren?

in Bearbeitung

Wann erfolgt die Auszahlung?

in Bearbeitung

Ansprechpartnerin
Henrike Stöckmann
Referentin Breitensport / Sportförderung
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
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