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Corona

Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen möglich

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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport teilt mit, dass ab morgen (9. Dezember 2021) folgende Änderungen für den vereinsbasierten Sport gelten:

In Landkreisen oder kreisfreien Städten, die sich mehr als 7 Tage in der Ampelfarbe Rot befinden (sog. Rot plus), kann nunmehr weiterhin der vereinsbasierte Sport (mit 2-G-plus) unter folgender Bedingung stattfinden:

Es müssen geschlossene Übungs- bzw. Trainingsgruppen sein, mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich.

Die Änderungen betreffen den § 1g Abs. 4 und 5 der Corona-Landesverordnung und gelten somit auch für den Fall, dass das Land M-V sich in Rot plus befindet.


Weitere Informationen folgen nach Veröffentlichung der Änderungsverordnung.
Ihr LSB M-V e.V.