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Lizenzfragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren DOSB-Lizenzen. Bleibt für Sie etwas unbeantwortet, sprechen Sie uns gern an.

WELCHE LIZENZEN betreut der Landessportbund M-V e.V. aus?

Der Landessportbund M-V e.V. betreut folgende DOSB-Lizenzen:

  • Jugendleiter (die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit Schulen)
  • Übungsleiter C Breitensport:
    • Profil Kinder und Jugendlichen
    • Profil Erwachsene und Ältere
    • allgemeiner Breitensport*
  • Übungsleiter B "Sport in der Prävention":
    • Profil Halte- und Bewegungssystem
    • Profil Herz-Kreislaufsystem
    • Profil Entspannung und Stressbewältigung
    • allgemeines Gesundheitstraining*
  • Vereinsmanager C
  • Vereinsmanager B

* Diese beiden Lizenzen werden nicht als Ausbildungsgänge vom LSB angeboten, können jedoch bei Umzügen nach M-V weiter betreut werden.

Trainerlizenzen sind sportartspezifisch und werden daher eigenständig von den Landesfachverbänden in Abstimmung mit ihren Spitzenverbänden ausgestellt.

Warum wird eine MITGLIEDSCHAFT im Sportverein für den Erwerb einer Lizenz vorausgesetzt?

Der Vereinssport lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Übungsleiter, Trainer, Vereinsvorstände und weiterer vieler Helfer. Dafür werden Ausbildungen finanziell gefördert, um sie kostengünstig und flächendeckend in M-V anbieten zu können und zugleich allen Engagierten Wertschätzung auszudrücken. 

Diese Förderung und Wertschätzung gilt allen im Vereinssport Engagierten. Daher ist eine Mitgliedschaft erforderlich für die Lizenzausstellung.

Zugleich können auch Externe an unseren Ausbildungen teilnehmen und zahlen eine höhere Teilnahmegebühr.

Welche Unterlagen muss ich zur AUSSTELLUNG einer Lizenz im LSB M-V einreichen und wo?

Für die Lizenzausstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalbogen
    • zum Nachweis der Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB M-V
    • zur Bestätigung der Einhaltung des Ehrenkodex des LSB M-V
  • Ausbildungsnachweis(e)
  • für eine Übungsleiter-C-Lizenz: Erste-Hilfe-Nachweis  (nicht älter als 2 Jahre, entspricht dem Erste-Hilfe-Kurs beim Führerscheinerwerb)

Alle Unterlagen senden Sie vollständig an: f.boddin@lsb-mv.de.

Kann ich EXTERNE/ANDERE AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE für eine Lizenzausstellung anerkennen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf Einzelfallprüfung beim LSB M-V, sofern Sie Mitglied und tätig in einem Sportverein des LSB M-V sind.

Folgende Abschlüsse anderer Bildungsanbieter werden für den Erwerb der Lizenz Übungsleiter – C (sportartübergreifend) anerkannt:

  • Sportwissenschaftler (Diplom, 1. Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister); Sport-Übungsleiter der Bundeswehr/Bundespolizei;
  • Sportübungsleiter der Landespolizei M-V.

Bitte folgende Unterlagen vollständig in einer Mail an a.kannegiesser@lsb-mv.de senden:

  • Ausbildungsnachweis(e)
  • Bei Übungsleiter-C-Lizenz: Nachweis einer 1.-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre, Umfang 9 LE, nicht online)
  • Personalbogen

Sind die Unterlagen unvollständig, wird ihr Anliegen nicht geprüft!

Nach Lizenzausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

UMZUG nach M-V: Wird meine DOSB-Lizenz aus einem anderen Bundesland in M-V anerkannt, verlängert und gefördert?

Ja. Sie zieht mit Ihnen in unser wunderschönes Bundesland um. Melden Sie sich bei dem zuständigen Sportverband in M-V:

  • sportartspezifische Lizenzen > Landesfachverband,
  • sportartübergreifende Lizenzen > Landessportbund M-V.

Manchmal besteht die Möglichkeit, dass in anderen Bundesländern erworbene DOSB-Lizenzen in M-V nicht angeboten werden. Dann berät Sie gern ihr Sportverband zum weiteren Verfahren.

Wer hilft mir weiter bei TRAINERlizenzen?

Die Landesfachverbände in M-V stellen in Abstimmung mit ihren Spitzenverbänden ihre Trainerlizenzen aus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachverband in M-V. 

Wie VERLÄNGERE ich eine DOSB-Lizenz beim LSB M-V?

Innerhalb der Lizenzgültigkeit absolvieren Sie Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten). Ihren Fortbildungsnachweis und einen aktuellen Personalbogen senden Sie vollständig per Mail an f.boddin@lsb-mv.de.

Wie lange ist eine DOSB-Lizenz GÜLTIG?

Die vom LSB ausgestellten Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren.

In den Landesfachverbänden kann die Gültigkeitsdauer ihrer Lizenzen variieren. 

Welchen Umfang an Fortbildungsstunden benötige ich zur LizenzVERLÄNGERUNG?

Für eine Verlängerung sind pro Lizenz Fortbildungen im Umgang von 15 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) nachzuweisen, die thematisch im Zusammenhang mit Ihrer Lizenz stehen.

Muss ich meine C-LIZENZ verlängern, wenn ich eine B-Lizenz habe?

Bei Neuausstellung einer B-Lizenz beim LSB MV wird die dazugehörige C-Lizenz damit verlängert.
Bei Verlängerung sind jeweils 15 Fortbildungsstunden für die C- und die B-Lizenz nachzuweisen.

Meine Lizenz ist UNGÜLTIG geworden. Kann ich sie wieder verlängern?

Grundsätzlich ja, 

  • wenn die Lizenz 1 Monat bis weniger als 4 Jahre ungültig ist, sind 15 Lerneinheiten (LE) Fortbildung nachzuweisen.
  • wenn die Lizenz mehr als 4 und weniger als 8 Jahre ungültig ist, sind mind. 30 LE Fortbildung nachzuweisen.

Der Zeitraum der Gültigkeit wird dann im Rhythmus der regulären Gültigkeitsdauer der Lizenz fortgeschrieben.

Wenn die Lizenz mehr als 8 Jahre ungültig ist, sind Einzelfallentscheidungen zu treffen bis hin zur gesamten Wiederholung der Ausbildung.

Meine DOSB-Lizenz ist VERLOREN gegangen, was tun?

Mit dem neuen Lizenzverwaltungssystem des DOSB und des LSB M-V kann jederzeit Ihre Lizenz als Pdf-Datei generiert werden. Bei Verlust wenden Sie sich daher gern an den LSB M-V.

Wieso bestätige ich den EHRENKODEX des LSB M-V e.V.?

Mit ihrer Unterschrift auf dem Personalbogen bestätigen Sie die im Ehrenkodex geschriebenen Werte, die der LSB M-V und seine Mitgliedsvereine vertreten.

Was passiert bei VERSTÖßEN gegen den Ehrenkodex?

Der LSB M-V hat das Recht, DOSB-Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber gegen die Satzung oder ethisch-moralischen Grundsätze (siehe Ehrenkodex) verstößt.

Ehrenkodex des LSB M-V e.V.

Warum benötige ich eine ERSTE-HILFE-Ausbildung beim Erwerb einer Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz?

Als Übungsleiter und Trainer gestaltet man das Training und sorgt für die Sicherheit seiner Sportler. Dennoch lassen sich Sportunfälle nicht 100%ig vermeiden. Dann müssen Übungsleiter und Trainer konkret handeln und ggf. Erste Hilfe leisten. Daher wird die Erste-Hilfe-Ausbildung bei Lizenzerwerb gefordert und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Das Deutsche Rote Kreuz oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) bieten entsprechende Kurse an.

Werden ONLINE DURCHGEFÜHRTE ERSTE-HILFE-Ausbildungen vom LSB M-V anerkannt?

Nein. Es verhält sich wie beim Autofahren, man muss es tun, um es zu lernen.

Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten, wenn Sie lediglich eine Online-Erste-Hilfe nachweisen.
So gilt dann, wenn Übungsleiter/Trainer Ersthelfer im Verein sind, das Regelwerk der DGUV. Die DGUV erkennt keine Online-Erste-Hilfe für Ersthelfer an. Den Vereinen, die verpflichtet sind, qualifizierte Ersthelfer bereitzustellen, drohen insoweit  Konsequenzen von Seiten des zuständigen Unfallversicherungsträgers (VBG).

Quelle: DOSB Wissennetz

Bei wem wird meine Lizenz verlängert? Beim ausstellenden Sportverband!
Kontakt
Franziska Boddin
Sachbearbeiterin Lizenzverwaltung und Koordinatorin Jugendbildung
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
Anja Kannegießer
Bildungsreferentin
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
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