wird verlängert.
Sportverbände und -vereine des LSB M-V sind möglicherweise aufgrund der geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auch über den 30. Juni 2020 hinaus von hohen Einnahmeverlusten betroffen, bedingt durch die Absage von Sportveranstaltungen, fehlende Kurs- und Teilnahmegebühren z. B. für Qualifizierungsmaßnahmen oder im Bereich des Gesundheits- und Rehasports, Wegfall oder Verminderung von Spenden und Sponsoringleistungen (Wirtschaftsunternehmen, Privatspenden etc.) u.a.m.
Die Sportvereinshilfe ist eine durch die Landesregierung beschlossene finanzielle Unterstützung für Vereine, die wegen der von der Bundes- und Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so stark eingeschränkt sind, dass ihre Leistungsfähigkeit in Gefahr ist.
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Der Landessportbund M-V fördert als Dachverband der Sportverbände und -vereine den organisierten Sport in Mecklenburg-Vorpommern.
Für folgende Projekte und Maßnahmen können Mitgliedsorganisationen Anträge auf Landesfördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten.
Die entsprechenden Richtlinien, Formblätter und Anprechpartner beim LSB finden Sie unter dem entsprechenden Link.