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Neuordnung Sportversicherung zum 01.01.2027

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Der LSB M-V hat gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler, der Himmelseher Sportversicherung, Inhalt und Umfang des Sportversicherungsvertrages umfassend geprüft. Als Ergebnis wurden mit der ARAG-Sportversicherung zahlreiche Leistungsverbesserungen und Erweiterungen vereinbart, die ab dem 01.01.2027 in Kraft treten.

Der Sportversicherungsvertrag ist eine zentrale Serviceleistung des LSB M-V für seine Mitgliedsorganisationen. Er schützt Vereine, Verbände, Funktionsträger, Mitarbeitende und Mitglieder im Rahmen ihrer sportlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Die wichtigsten Verbesserungen ab dem 01.01.2027:

Sport-Unfallversicherung:

  • Erhöhung der Invaliditätssummen von bis zu 200.000 Euro auf bis zu 225.000 Euro
  • Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen entfällt bis zu einem Mitwirkungsanteil von 50 % (bisher 25 %)
  • Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe sind nun bis zum 18. Lebensjahr (bisher bis zum 12. Lebensjahr) mitversichert
  • Verlängerung der Fristen zur Anmeldung der Invalidität auf bis zu 36 Monate
  • Erhöhung der Todesfallsummen

Sport-Haftpflichtversicherung:

  • Erhöhung der Versicherungssumme von bisher 15.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden auf insgesamt 20.000.000 Euro (auch in der Umwelt-Haftpflicht)
  • Mitversichert sind Besitz, Betrieb und Unterhaltung von Ladestationen bzw. Wallboxen, sofern diese überwiegend für Vereinszwecke genutzt werden
  • Versicherungsschutz bei Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
  • Einschluss von Schäden an fremden Wasserfahrzeugen beim Auf- und Abslippen bis 20.000 Euro
  • Erhöhung der Versicherungssumme für Schlüsselbeschädigung

Umweltschadenversicherung

  • Versichert sind gesetzliche Pflichten öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Mitversicherung von Unterlassungsansprüchen aufgrund der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, Marken- und sonstigen Schutzrechten

Vertrauensschadenversicherung:

  • Erhöhung der Versicherungssummen
  • Betrug gemäß § 263 StGB  auch außerhalb von Transportwegen 

Rechtsschutzversicherung:

  • Einschluss zivil- und presserechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf etc.
  • Einschluss Opfer-Rechtsschutz
  • Einschluss Widerspruchsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten für die versicherten Organisationen
  • Erhöhung Versicherungssumme von 75.000 Euro auf 100.000 Euro

Eine vollständige Übersicht über alle Verbesserungen ab dem 01.01.2027 finden Sie nach Veröffentlichung im aktualisierten Merkblatt zum Sportversicherungsvertrag. 
Das Versicherungsbüro beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. steht Ihnen gerne jederzeit bei Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. 

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. 
Wittenburger Str. 116
19059 Schwerin

Telefon: 0385 4893500            
E-Mail: vsbschwerin@arag-sport.de
Internet: www.ARAG-Sport.de  

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