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Corona

Corona: Übergangsfristen für Jugendliche werden verlängert

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12-18-Jährige dürfen mit Test weiter Sport treiben

Laut Pressemeldung von Sozialministerin Drese hat die Landesregierung mit der heutigen Änderung der Corona-Landesverordnung auch die Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche von zwölf bis unter 18 Jahren angepasst.

Das heißt, dass Jugendliche in dieser Altersgruppe bis zum 30. April 2022 – statt wie bislang bis zum 31.12. - von den 2G- bzw. 2Gplus-Regeln ausgenommen sind und „nur“ einen tagesaktuellen negativen Test brauchen, um Sport treiben zu dürfen. Bei Schülerinnen und Schülern wird als Nachweis außerhalb der Ferien ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.

„Der Landessportbund begrüßt diese Entscheidung, die wir in unserem Appell an die Landesregierung gefordert hatten. Denn besonders Jugendliche in diesem Alter brauchen u.a. den Sportverein, für die Bewegung, für soziale Kontakte und für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.“, so LSB-Präsident Andreas Bluhm.

„Wir hoffen, dass diese Regelung, die nun bis Ende April gelten soll, durch eine ausreichende Impfquote dann nicht mehr notwendig sein wird.“, ergänzt LSB-Geschäftsführer Torsten Haverland.

LSB M-V e.V.