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Versicherungsschutz

Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge im Sportverein

Leistungsumfang:

Es besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge Versicherungsschutz im Rahmen der Unfall-, Haftpflicht-und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die als aktiv Sporttreibende am Trainings- und/oder Wettkampfgeschehen teilnehmen. Auch Zuschauer und Begleiter (z.B. Eltern muslimischer Mädchen) sind durch den Sportversicherungsvertrag abgesichert, zum Versicherungsschutz gehört daneben auch die Teilnahme an geselligen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist auch der direkte Rückweg von den Veranstaltungen zur Unterkunft. Versichert sind auch Personen bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/ der Vereinseinrichtung) und als Helfer bei Veranstaltungen.
Unabhängig vom Bestehen weiterer Nichtmitgliederversicherungen seitens des Vereins, unter denen dasselbe Interesse ebenfalls versichert ist, greift vorrangig der genannte Vertrag.
Damit durch das Engagement keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Mitgliedsorganisationen zukommen, übernimmt der LSB M-V e.V. die Kosten für diese Versicherung.

Auch die Abwicklung ist unbürokratisch: Die teilnehmenden Personen müssen der ARAG Sportversicherung nicht zusätzlich gemeldet werden – sofern sie noch nicht Vereinsmitglieder sind.
Eintretende Schadensfälle sind dem Versicherungsbüro bei der ARAG Sportversicherung über den jeweiligen Verein anzuzeigen. Alle relevanten Unterlagen dazu finden sie auf der Homepage:
https://www.arag.de/service/kundenservice/schadensmeldung/vereine-und-verbaende/

Hinweis zu Versicherungsschutz Betreuer:
Werden Vereinsmitglieder vom Verein offiziell damit beauftragt, Betreuungsfunktionen während den Vereinsveranstaltungen mit und für Flüchtlinge wahrzunehmen, dann besteht für diesen Personenkreis selbstverständlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages der ARAG. Gleiches gilt für die eingesetzten Übungsleiter und die offiziellen Helfer, auch soweit es sich um Nichtmitglieder handelt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung M-V zur Verfügung:

ARAG Sportversicherung
Henning Jahn
Tel. 0385 489350-0
vsbschwerin@ARAG-Sport.de