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Einordnung des neuen Kinderschutzstrukturgesetzes

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Mit dem neuen Kinderschutzstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern setzt das Land ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz sieht in § 13 Abs. 4 vor, dass auch Sport- und Kulturvereine Schutzkonzepte entwickeln können – in Anlehnung an bestehende Regelungen nach dem SGB VIII.

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB M-V) und seine Sportjugend begrüßen dieses Ziel ausdrücklich. Da es sich jedoch derzeit um eine Kann-Bestimmung und keine gesetzliche Verpflichtung handelt, wird die Vergabe von Fördermitteln zunächst nicht an das Vorhandensein eines Schutzkonzeptes gebunden. Eine mögliche künftige Verpflichtung bleibt abzuwarten.

Unabhängig davon setzen sich der LSB M-V und die Sportjugend bereits seit 2017 für den wirksamen (Kinder-)Schutz im Sport ein. Speziell ausgebildete Berater begleiten Vereine und Verbände bei der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Schutzkonzepte, die über formale Vorgaben hinausgehen und im Vereinsalltag gelebt und für alle Altersklassen sowie Funktionen gelten gemacht werden sollen.

Einige Kommunen und Landkreise verlangen bereits jetzt ein Schutzkonzept als Voraussetzung für regionale Förderungen. Um Vereine hierbei zu unterstützen, bieten der LSB M-V und die Sportjugend ihre Beratung und fachliche Begleitung an. Interessierte Vereine und Institutionen können sich gern an unsere Kolleginnen Franziska Boddin (f.boddin@lsb-mv.de ) und Svea Schultz (s.schultz@lsb-mv.de) wenden. Dort können ebenso Kurzschulungen zur erstmaligen Sensibilisierung anfragt fragen. 

Der LSB M-V und seine Sportjugend verstehen Präventionsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und arbeiten weiterhin daran, sichere Räume für alle Engagierten und Aktiven im Sport zu schaffen.

LSB MV