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GEMA und Deutscher Olympischer Sportbund gemeinsam für Sport und Musik

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© GEMA DOSB-Vorstandsvorsitzender Otto Fricke (1. v. r.) und Jürgen Paudtke (2. v. l.), Leiter Verbandsbeziehungen der GEMA, bei der Vertragsunterzeichnung.

Gute Nachrichten für Deutschlands Sportvereine: Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Damit können Sportvereine auch zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden.

Rund 86.000 Sportvereine profitieren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponistinnen, Textautoren und Musikverleger für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden.

„Sport und Musik gehören einfach zusammen, denn beides bewegt Menschen. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrages sorgen wir für Rechtssicherheit sowohl für unsere Mitglieder als auch für die Mitglieder des DOSB. Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen, dass für sie im Sportbereich bei Tausenden von Musiknutzungen jeden Tag eine gesicherte und kontinuierliche Einnahmesituation vorhanden ist“, so Jürgen Paudtke, Leiter Verbandsbeziehungen der GEMA. Yvonne Pietsch, Senior Managerin Pauschalverträge der GEMA, ergänzt: „Der DOSB stellt einen großen Teil der von Sportvereinen vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, Trainings und Veranstaltungen von der Vergütungs- und Anmeldepflicht frei. Hierdurch sorgen wir für eine erhebliche Verwaltungserleichterung für den gesamten Amateurbereich und bei der Erfassung von Musiknutzungen durch die GEMA.“

Thomas Weikert, Präsident von Deutscher Olympischer Sportbund begrüßt die lange Laufzeit des Pau-schalvertrages: „Musik gehört zum Sport. Sie motiviert, verbindet und schafft Atmosphäre für gemeinsame Bewegung. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrags mit der GEMA sichern wir unseren Sportvereinen eine unkomplizierte und rechtssichere Nutzung von Musik und entlasten sie gleichzeitig von bürokratischem Aufwand. Damit stärken wir das, was den Vereinssport in Deutschland ausmacht: Gemeinschaft, Freude und Teilhabe.“ Otto Fricke, Vorstandsvorsitzender des DOSB, ergänzt: „Der Vertrag mit der GEMA ist ein vertrauensvolles Signal für unsere faire Partnerschaft. Er zeigt, dass wir gemeinsam auch bei komplexen Fragen Lösungen finden können, die den Alltag in unseren Sportvereinen erleichtern und gleichzeitig die kreative Leistung der Musikschaffenden achten.“

Über die GEMA
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Über den Deutscher Olympischer Sportbund
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist mit 28,8 Millionen Mitgliedschaften in rund 86.000 Sportvereinen und 102 Mitgliedsorganisationen die Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland. Als Stimme des Vereinssports engagiert sich der DOSB für die Olympische Idee sowie für die Förderung von Bewegung, Gesundheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Er vertritt die Interessen des Sports gegenüber Politik und Öffentlichkeit und koordiniert sowohl den Spitzen- als auch den Breitensport.


Sportliche und gesellige Vereinsveranstaltungen leben von Musik. Sie motiviert, schafft Stimmung und verbindet Menschen gleichermaßen wie Sport selbst. Komponist*innen und Textdichter*innen haben ein Recht auf Bezahlung für ihre Werke, das die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sichert. Damit Sportvereine Musik unkompliziert und rechtssicher einsetzen können, hat der DOSB neben dem Gesamtvertrag einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der viele Veranstaltungen pauschal abdeckt und den Vereinen den Alltag erheblich erleichtert.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sportvereine zusammengefasst. 

Was müssen Vereine beim Einsatz von Musik beachten?

Musik ist fester Bestandteil vieler Vereinsaktivitäten. Ob beim Training, bei Festen oder Veranstaltungen. Dabei gilt: Musik ist urheberrechtlich geschützt und ihre Nutzung kann GEMA-pflichtig sein.
Für viele Musiknutzungen in Sportvereinen gilt der Pauschalvertrag zwischen DOSB und GEMA. Dadurch sind die dort geregelten Vereinsveranstaltungen pauschal abgedeckt. Aber nicht alle Musiknutzungen fallen unter diesen Vertrag. Wenn eine Veranstaltung nicht durch den Pauschalvertrag abgedeckt ist, muss sie vorab bei der GEMA gemeldet werden. Nur so können Vereine Musik rechtssicher nutzen und vermeiden zusätzliche Kosten.
Weiter unten listen wir auf, welche Veranstaltungen unter den Pauschalvertrag fallen. 

Was ist die GEMA?

Musiker*innen und Komponist*innen haben ein Recht auf Bezahlung für ihre kreative Arbeit. Dieses Recht wird durch die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen, einem wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB), dessen Einnahmen nach Abzug der Kosten an die Urheberinnen verteilt werden. 
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt – dabei geht es nicht um die Bezahlung der Bands oder Tonträger, sondern um die Anerkennung der schöpferischen Leistung. 

Was ist der Pauschalvertrag Sport und Musik des DOSB?

Der Pauschalvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA regelt die Nutzung von Musik in Sportvereinen. Damit sind viele Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung von den Vergütungen freigestellt. Für Musiknutzungen, die nicht durch den Pauschalbetrag abgedeckt sind, gelten besondere Vorzugssätze – das sind vergünstigte Gebühren im Vergleich zu den regulären GEMA-Vergütungssätzen. Näheres dazu ist im Gesamtvertrag geregelt.

Welche Sportorganisationen und deren Veranstaltungen sind durch diesen Pauschalvertrag abgedeckt?

Der Pauschalvertrag gilt für die Mitgliedsorganisationen des DOSB und deren Mitgliedsvereine. Durch die Zahlung der pauschalen Vergütung sind bestimmte Musiknutzungen bei verschiedenen Veranstaltungsarten abgegolten. Dazu gehören beispielsweise

  • Jahres- und Monatsversammlungen
  • Vortragsabende
  • Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
  • Festzüge bei Sportfesten mit Spielmannszügen
  • Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
  • Totenfeiern
  • Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z.B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird
  • Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
  • Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern.
  • Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hiefür eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet.
  • Musiknutzungen auf den Internetseiten der Landessportbünde und Sportvereine, in denen diese über ihre Veranstaltungen berichten.
  • Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen. Nicht abgegolten sind hier Shows und Galas mit Eintrittsgeld.
  • Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z. B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung. Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und dafür keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird sowie die Teilnahme am Probetraining (max. 3).
  • Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Sportbildungswerken und in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden. Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu max. 1.000 Besuchern.

Welche Musiknutzungen sind explizit NICHT durch diesen Pauschalvertrag abgedeckt?

Nicht abgegolten sind unter anderem

  • Shows und Galas mit Eintrittsgeld im Rahmen von Sport- und Spielfesten
  • sowie Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur für den Kurs eine kurzfristige Mitgliedschaft abgeschlossen haben (und für reine Fitnessstudios ohne Fachabteilungen).

Ebenfalls nicht pauschal abgedeckt sind Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (hier greift der GEMA Tarif M-SP) für die musikalische Umrahmung.

Wie lange gilt der Vertrag?

Der Pauschalvertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 geschlossen.

DOSB/GEMA Presse

Download Auszug Pauschalvertrag-PDF