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Geplantes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz:
Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V beziehen Stellung

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Im Jahr 2024 soll das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten. Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzesentwurf wurden auch die Sportjugend und der Landesjugendring und gehört. Der Landesjugendring hat seit über 20 Jahren mit dem Beteiligungsnetzwerk MV in Kooperation mit regionalen Trägern landesweit Expertise auf dem Feld der Beteiligung junger Menschen aufgebaut.

Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V begrüßen die Initiative, eine wirkungsvolle Beteiligung von jungen Menschen gesetzlich zu verankern. Seit vielen Jahren wünschen sich junge Aktive und Akteure und Akteurinnen der Kinder- und Jugendarbeit einen Gesetzgebungsprozess, weil junge Menschen sich verbindlich an der Mitgestaltung der Gesellschaft beteiligen wollen. Die Verabschiedung eines Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes ist für beide Dachverbände ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Rechte auf Mitwirkung von jungen Menschen zu wahren.

Daher setzen sich Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V dafür ein, dass es in Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich wird, junge Menschen zu beteiligen. Das Gesetz zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist dafür so konkret und verbindlich wie möglich zu fassen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass junge Menschen auf Augenhöhe mitwirken können. In diesem Sinne haben Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung verfasst. Dabei wurden die Beteiligungsmoderatoren und Beteiligungsmoderatorinnen und Referenten und Referentinnen des Beteiligungsnetzwerks MV, die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings M-V, die Stadt- und Kreisjugendringe in M-V sowie die Stadt- und Kreissportjugenden mit einbezogen.

Sportjugend und Landesjugendring ist es wichtig, dass Beteiligung auf kommunaler sowie auf Landesebene im Gesetz als eine „Muss-Beteiligung“ formuliert wird. Dabei muss eine Beteiligung junger Menschen in allen Belangen und Fragen, die sie betreffen, klar definiert werden. 

Das Beteiligungsnetzwerk MV kann als bewährte Unterstützungsstruktur bei der praktischen Umsetzung beraten und begleiten. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass gelingende Beteiligung entsprechende Ressourcen sowie eine entsprechende finanzielle Ausstattung benötigt. Wichtig sind dafür auskömmlich geförderte Strukturen der Jugend(verbands)arbeit: „Wir werben mit Überzeugung dafür, dass im Doppelhaushalt 2024/25 mehr Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit eingeplant werden“, so Vorstandsmitglied Jana Preuß.

„Die Beteiligung von jungen Menschen braucht verlässliche Strukturen, wie geschultes Personal, genügend Zeit und geeignetes Material. Jugendverbände bieten bereits Strukturen und Möglichkeiten der Beteiligung, jedoch leider nicht ausreichend wertgeschätzt und unterfinanziert“, sagt der Sportjugendvorsitzende Theo Hadrath.“

Die Stellungnahme zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ist auf der Webseite des Landesjugendrings M-V unter diesem Link abrufbar.

Bei "Jugend fragt nach", dem Beteiligungsprojekt von Landesjugendring M-V und Landtag M-V, das vom 11.-13. September 2023 im Landtag in Schwerin stattfand, hat sich eine Gruppe von Jugendlichen mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt. Die Rückmeldungen aus dem Workshop werden dem Prozess #mitmischenMV (Beteiligungsprozess zur Arbeit der Enquete Kommission „Jung sein in M-V“) zur Verfügung gestellt. Von dort können die Anmerkungen, Kommentare und Vorschläge noch in die Rückmeldungen des Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesses zum Gesetzgebungsverfahren Eingang finden.

Die Ideen der Jugendlichen finden sich in der Dokumentation zur Veranstaltung, die unter www.ljrmv.de/jfn-2023 abrufbar ist.

Ansprechpersonen:
- Marie Zepplin, LJRMV
- Kerstin Mai, Sportjugend M-V, k.mai@lsb-mv.de

Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern