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Drese kündigt weitere Initiativen zur Begrenzung der Elternbeiträge an den Sportinternaten an

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Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstagabend mit den teilweise stark steigenden Elternbeiträgen an den drei Internaten der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern. Sportministerin Stefanie Drese betonte, dass die Landesregierung an einer Lösung arbeitet und verschiedene Möglichkeiten zur Begrenzung der Kosten prüft.

Drese hob in der Debatte die hohe Bedeutung der drei Sportgymnasien in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg mit ihren Internaten im Leistungssportsystem Mecklenburg-Vorpommerns hervor. Als anerkannte „Eliteschulen des Sports“ hätten sie überregionale Bedeutung. „Wir bieten damit im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen genau die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können“, sagte Drese. 

Die Ministerin verwies auf die gemeinsame Verantwortung in diesem Bereich von Sport- sowie Bildungsministerium, aber auch der Schulträger. Aktuell werden ca. 1.550 Schülerinnen und Schüler an den drei Sportgymnasien beschult, 211 davon wohnen in den jeweiligen Internaten. Die entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung dieser Sportlerinnen und Sportler werden durch die Elternbeiträge, Sportfördermittel des Landes und den Internatslastenausgleich durch die abgebenden Schulträger getragen.

Obwohl das Sportministerium seit 2022 zusätzlich 120.000 Euro über den Landessportbund für die Internatskostenbezuschussung zur Verfügung stelle, seien die teilweise stark steigenden Elternbeiträge in den Sportgymnasien eine enorme finanzielle Belastung. „Und ich sage ganz deutlich, es darf nicht sein, dass die Förderung von sportlichen Talenten in Mecklenburg-Vorpommern vom Geldbeutel der Eltern abhängt“, so Drese im Landtag.

Drese: „Wir brauchen den Beitrag der Schul- und Internatsträger und wir müssen als Landesregierung die besondere Rolle der Sportgymnasien berücksichtigen. Denn, die geltenden Regelungen im Landesschulgesetz machen insbesondere dem Rostocker Sportgymnasium schwer zu schaffen.“

Da es sich hierbei aufgrund der freien Trägerschaft durch das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) um eine Ersatzschule gemäß § 118 Schulgesetz handelt, besteht für das Sportgymnasium Rostock im Gegensatz zu den beiden anderen Schulen in Schwerin und Neubrandenburg derzeit keine Grundlage, den Internatslastenausgleich gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als abgebende Schulträger geltend zu machen, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Deshalb haben wir uns innerhalb der Landesregierung bereits darauf verständigt, zu prüfen, ob aufgrund der besonderen Bedeutung eine Ausnahmegenehmigung für das CJD Rostock möglich ist. Und wir schauen uns beim Internatslastenausgleich die sehr differenzierte Struktur in den anderen Bundesländern an. Unter dem Strich ist es wichtig, rasch zu gemeinschaftlichen Lösungen zu finden.“

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport
in Mecklenburg-Vorpommern vom 12.05.2023