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Corona

Neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ab 20. März 2022

Corona-Virus

Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2022 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie gilt ab 20. März 2022 bis einschließlich 2. April 2022:

Corona-Landesverordnung M-V vom 18. März 2022

Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (nicht bei der Sportausübung im Außenbereich).

Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr. 

Eine Übersicht über das 3G-Erfordernis sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske – auch für andere Lebensbereiche – enthält § 8 Absatz 3 Corona-LVO M-V. 


Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Ihr LSB M-V e.V.