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Fördermöglichkeiten, Bedingungen und Anträge

Fördermöglichkeiten und -bedingungen

für Vereine und Verbände

Der LSB M-V stellt Sportverbänden und Sportvereinen Mittel des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ und des Sportministeriums M-V für integrative Maßnahmen zur Verfügung.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, „Sportangebote für alle“ zu schaffen und dabei Menschen teilhaben zu lassen ungeachtet des Geschlechts, des sozialen Status, eines Handicaps, der Herkunft oder Religion.

Im Rahmen der Organisation und Durchführung von Integrativen Maßnahmen und Integrativen Sportgruppen in Mecklenburg-Vorpommern werden insbesondere innovative Konzepte gefördert. Aber auch Sportaktionen mit traditionellem Charakter können unterstützt werden.

Integrative Einzelmaßnahmen

Vorhaben können sein:

  • integrative Sportgruppen
  • zielgruppenorientierte, niedrigschwellige Sportangebote z.B. frauen- und mädchenspezifische Angebote, generationsübergreifende Arbeit usw.
  • integrative Sportfeste
  • Gesundheitssportangebote
  • über das sportliche Regelangebot hinausgehende außersportliche Angebote wie sprachfördernde Maßnahmen, Hausaufgabenbetreuung, usw.
  • Verankerung von Integrationsarbeit in den Vereinsstrukturen z.B. Workshops, Tag der offenen Tür
  • Vernetzung und Kooperation mit Partnern vor Ort, um Zugang zur Zielgruppe zu erleichtern wie z.B. Schule und Verein, Kooperationen mit Migrantenorganisationen

Gefördert werden:

  • Übungsleiterhonorare
  • Hallenmiete
  • Kleinsportgeräte
  • Reisekosten
  • Sprachmittler
  • Aufwendungen von Freiwillig Engagierten im Sport
  • Programmkosten wie Übernachtung und Verpflegung

Antragstellung:
Mind. 4 Wochen vor der Maßnahme

Abrechnung:
a) 4 Wochen nach der Maßnahme
b) bis 30.11.
(wenn es sich um eine ganzjährige Maßnahme handelt)

Freiwillig Engagierte/r im Netzwerk
Antragstellung:
laufend
Abrechnung:
Quartalsweise bzw. spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres

Integrations-Coach
Antragstellung:
bis 30.11. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres

Stützpunktverein
(nur für erfahrene Programmpartner, die bereits mindestens eine integrative Einzelmaßnahme durchgeführt haben)
Antragstellung:
bis 31.12. des Vorjahres über das Förderportal (in Abstimmung mit der Programmleitung)
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres

Anträge und Formulare zur Förderung:

Eine Förderung ist maximal mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (siehe Richtlinie) möglich. 

Hinweise zur Antragsstellung von Einzelmaßnahme:

  • Es wird geplant auch die integrativen Einzelmaßnahmen zu digitalisieren und über das Förderportal des DOSB abzuwickeln. Geplanter Zeithintergrund 2027
  • Bitte beachten Sie das vereinfachte Antragsverfahren sowie vorerst noch das Antragsformular für integrative Einzelmaßnahmen im Download-Bereich
  • Informationen zu den Förderanträgen schicken wir künftig an die beim LSB M-V hinterlegte offizielle E-Mail-Adresse des Sportvereines, Landesfachverbandes, SSB/KSB. Bitte überprüfen Sie hierzu auch Ihren Spam-Ordner und leiten bei Bedarf die E-Mail an die verantwortliche Person im Verein weiter!
  • Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns entfällt.

Hinweise zum Verwendungsnachweis: 

Es reicht die Einreichung

  • des 3-seitigen Formulares vollständig unterschrieben und eingescannt per E-Mail
  • der reproduzierten Belege (Belegkopien) per E-Mail (Originaldokumente müssen nicht eingeschickt werden)
  • des Sachberichts im Förderportal (digital auszufüllen) bis spätestens zum Ende des Abrechnungszeitraums

Beratungen sind telefonisch und persönlich jederzeit möglich.

Im Zuge einer vertiefenden Prüfung kann es zur Nachreichung weiterer Daten bzw. der Originalbelege kommen. Die Originale sind bitte selbst für eine mögliche Prüfung zu archivieren.

Anträge und Formulare zur Förderung

Zur finanziellen Unterstützung von Integrationsmaßnahmen können  folgende Downloads abgerufen werden:

Update Förderperiode 2024-2026

Mit der neuen Förderperiode 2024ff wird die Digitalisierung voranschreiten und das "Förderportal für Vereine" starten. In der Antragsstellung betrifft das zunächst nur die Stützpunkte, die Sachberichte müssen aber auch für die Einzelmaßnahmen im Förderportal abgebildet werden.
Die Programmleitung wird sukzessive auf die Vereine zukommen.

Die Anträge für 2026 können für Einzelmaßnahmen mit Hilfe des Formulars "Antrag integrative Einzelmaßnahme" gestellt werden. Bitte beachten Sie immer, dass ein Antrag nicht automatisch eine Förderzusage bedeutet.

Stützpunktvereine
Bedeutung:

Partnervereine des LSB M-V e.V., die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ in besonderer Weise für die Integrationsarbeit engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet. Sie tragen entscheidend zum Erfolg des Programms bei, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Integrationsarbeit an der Basis umsetzen und regionale Netzwerke mit Beteiligung des organisierten Sports schaffen und fördern.

Förderung als Stützpunktverein des Programms:

Die Unterstützung von Stützpunktvereinen kann in Form von materieller bzw. finanzieller sowie ideeller Förderung, bspw. durch konzeptionelle Beratung und Begleitung, erfolgen. Sportvereine, die aufgrund ihres räumlichen und sozialen regionalen Umfeldes einen erkennbaren Integrationsbedarf aufweisen oder die in ihrem integrativen Engagement unterstützt werden wollen, können sich an die Ansprechpartnerinnen des LSB M-V e.V. wenden.