Der LSB M-V stellt Sportverbänden und Sportvereinen Mittel des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ und des Sportministeriums M-V für integrative Maßnahmen zur Verfügung.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, „Sportangebote für alle“ zu schaffen und dabei Menschen teilhaben zu lassen ungeachtet des Geschlechts, des sozialen Status, eines Handicaps, der Herkunft oder Religion.
Im Rahmen der Organisation und Durchführung von Integrativen Maßnahmen und Integrativen Sportgruppen in Mecklenburg-Vorpommern werden insbesondere innovative Konzepte gefördert. Aber auch Sportaktionen mit traditionellem Charakter können unterstützt werden.
Integrative Einzelmaßnahmen
Vorhaben können sein:
- integrative Sportgruppen
- zielgruppenorientierte, niedrigschwellige Sportangebote z.B. frauen- und mädchenspezifische Angebote, generationsübergreifende Arbeit usw.
- integrative Sportfeste
- Gesundheitssportangebote
- über das sportliche Regelangebot hinausgehende außersportliche Angebote wie sprachfördernde Maßnahmen, Hausaufgabenbetreuung, usw.
- Verankerung von Integrationsarbeit in den Vereinsstrukturen z.B. Workshops, Tag der offenen Tür
- Vernetzung und Kooperation mit Partnern vor Ort, um Zugang zur Zielgruppe zu erleichtern wie z.B. Schule und Verein, Kooperationen mit Migrantenorganisationen
Gefördert werden:
- Übungsleiterhonorare
- Hallenmiete
- Kleinsportgeräte
- Reisekosten
- Sprachmittler
- Aufwendungen von Freiwillig Engagierten im Sport
- Programmkosten wie Übernachtung und Verpflegung
Antragstellung:
Mind. 4 Wochen vor der Maßnahme
Abrechnung:
a) 4 Wochen nach der Maßnahme
b) bis 30.11.
(wenn es sich um eine ganzjährige Maßnahme handelt)
Freiwillig Engagierte/r im Netzwerk
Antragstellung:
laufend
Abrechnung:
Quartalsweise bzw. spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres
Integrations-Coach
Antragstellung:
bis 30.11. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres
Stützpunktverein
(nur für erfahrene Programmpartner, die bereits mindestens eine integrative Einzelmaßnahme durchgeführt haben)
Antragstellung:
bis 31.12. des Vorjahres über das Förderportal (in Abstimmung mit der Programmleitung)
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres
Anträge und Formulare zur Förderung:
Eine Förderung ist maximal mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (siehe Richtlinie) möglich.
Hinweise zur Antragsstellung von Einzelmaßnahme:
- Es wird geplant auch die integrativen Einzelmaßnahmen zu digitalisieren und über das Förderportal des DOSB abzuwickeln. Geplanter Zeithintergrund 2027
- Bitte beachten Sie das vereinfachte Antragsverfahren sowie vorerst noch das Antragsformular für integrative Einzelmaßnahmen im Download-Bereich
- Informationen zu den Förderanträgen schicken wir künftig an die beim LSB M-V hinterlegte offizielle E-Mail-Adresse des Sportvereines, Landesfachverbandes, SSB/KSB. Bitte überprüfen Sie hierzu auch Ihren Spam-Ordner und leiten bei Bedarf die E-Mail an die verantwortliche Person im Verein weiter!
- Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns entfällt.
Hinweise zum Verwendungsnachweis:
Es reicht die Einreichung
- des 3-seitigen Formulares vollständig unterschrieben und eingescannt per E-Mail
- der reproduzierten Belege (Belegkopien) per E-Mail (Originaldokumente müssen nicht eingeschickt werden)
- des Sachberichts im Förderportal (digital auszufüllen) bis spätestens zum Ende des Abrechnungszeitraums
Beratungen sind telefonisch und persönlich jederzeit möglich.
Im Zuge einer vertiefenden Prüfung kann es zur Nachreichung weiterer Daten bzw. der Originalbelege kommen. Die Originale sind bitte selbst für eine mögliche Prüfung zu archivieren.