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Bildungs- und Teilhabepaket

Wissenswertes und Fragen zum Programm

Bildungs- und Teilhabepaket

Vereinsmitgliedsbeiträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern vom Asylbewerberleistungsgesetz profitieren, können häufig über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ finanziert werden. 15 Euro monatlich stehen jedem Kind fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit zur Verfügung. Die Zuschüsse sind immer auf ein Jahr befristet und müssen beim Sozialamt mit entsprechendem Formular beantragt werden. Meist werden sie durch Gutscheine oder Direktzahlungen (z.B. an den Sportverein) erbracht. Die Möglichkeit, auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückzugreifen, besteht erst, wenn die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise angekommen sind.

Auswärtsspiele und co.

Sportlerinnen und Sportler mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung können inzwischen problemlos an Wettkämpfen oder Spielen teilnehmen, die außerhalb der Bezirks- bzw. Landesgrenzen (aber innerhalb des Bundesgebietes) stattfinden. Die sogenannte "Residenzpflicht" (räumliche Beschränkung des Aufenthalts) wurde 2014 weitgehend abgeschafft und gilt nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland. Während dieser Zeit dürfen Asylbewerber den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde, Geduldete das Bundesland nicht verlassen. Danach ist nur noch der Wohnort vorgeschrieben, der vorübergehend aber ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen werden darf. Es kann jedoch weiterhin Ausnahmen und Auflagen durch die Ausländerbehörde geben. Wer der Residenzpflicht unterliegt, muss für Auswärtsfahrten bei der zuständigen Ausländerbehörde eine „Verlassenserlaubnis“ beantragen.

Kostenlose Schnupperangebote

Um die Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht zu gefährden, sind neben steuerlichen Komponenten auch zivilrechtliche Aspekte zu beachten. Ein Verein kann zum Beispiel nicht ohne Weiteres Flüchtlingen den Mitgliedsbeitrag mindern oder erlassen, wenn die Satzung eine solche Ermäßigung nicht hergibt.
Laut dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist eine allzu strenge Betrachtung im gegebenen Zusammenhang aber auch nicht angemessen. So könne ein soziales Engagement in Form von Angeboten für Flüchtlinge dahingehend interpretiert werden, dass hiermit auch das Ziel verfolgt wird, neue Mitglieder zu gewinnen. In gleicher Weise seien die gemeinhin akzeptierten und regelmäßig beitragsfreien „Schnupperangebote“ zu betrachten.
Geht es um minderjährige Flüchtlinge, ist auch eine Finanzierung des Mitgliedsbeitrags über das Bildungs- und Teilhabepaket möglich.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zahlreiche minderjährige Flüchtlinge kommen ohne Angehörige nach Deutschland. Wenn geprüft wurde, dass sich ihre Eltern nicht in Deutschland aufhalten, nimmt ein Vormund die Funktion der Eltern wahr. Vormund können Privatpersonen oder Behördenvertreter sein, z.B. Mitarbeiter des Jugendamtes. Dieser Vormund ist auch Ansprechpartner für den Verein bei rechtlichen Fragen, etwa wenn es um die Zustimmung zu einer Vereinsmitgliedschaft oder das Beantragen von Spielerpässen geht.